Flussbestattung
Wasser gilt als ein Symbol für Leben und spiegelt gleichzeitig die Vergänglichkeit wider. Ein fließendes Gewässer vollendet diese Symbolik in einer Art Lebenskreislauf. Die Flussbestattung ist deshalb insbesondere bei Menschen beliebt, die eine enge und emotionale Verbindung zu diesem Element besitzen.
Entscheidungsgründe für eine Flussbestattung
Die naturnahe Bestattungsform der Flussbeisetzung ist durch eine besondere Symbolik
gekennzeichnet. Wasser symbolisiert nicht nur Leben, sondern auch die Vergänglichkeit
desselben. Der Fluss verstärkt diese Symbolik, indem der Kreislauf des Fließgewässers
den ewigen Kreislauf des Lebens aufgreift.
Während eine Flussbestattung zurzeit in Deutschland nicht erlaubt ist, kann eine solche
in europäischen Nachbarländern problemlos durchgeführt werden. Es bieten sich
beispielsweise die Schweiz, Belgien oder die Niederlande an.
Die Flussbestattung ist so gut wie nicht wetterabhängig und kann bei fast jeder
Witterung durchgeführt werden. Daher kommt es im Normalfall nicht zur
witterungsbedingten Absage des Beisetzungstermins, wie es bei der Seebestattung der Fall
sein kann. Angehörige erhalten auf diese Weise einen festen Termin und können sich
besser auf den Abschied vorbereiten.
Gleichzeitig entstehen keine langen und kostenintensiven Wartezeiten, die aus einer
schlechten Wetterlage resultieren. Die Kosten für eine Flussbestattung lassen sich
deshalb gut kalkulieren. Zusätzlich entfallen Kosten für die Grabnutzung sowie für die
Pflege desselben.
Ablauf der Flussbestattung
Die Beisetzung in einem Fluss setzt die Kremierung des Verstorbenen voraus. Die Asche
wird anschließend in einer wasserlöslichen Urne verbracht. Diese muss sich rückstandslos
im Wasser auflösen können und darf keine schädlichen oder unvergänglichen Stoffe
enthalten.
Nach der Feuerbestattung kann die Beisetzung in einem Fluss erfolgen. Bei dieser kann
die Urne von einem Schiff aus an den Fluss übergeben oder zwischen Felsen im Wasser
beigesetzt werden. Eine Trauerfeier für den Verstorbenen kann dann beispielsweise direkt
auf dem Schiff oder bei den Felsen stattfinden.
Übergabe der Urne an den Fluss
Die Urne kann auf zwei verschiedenen Wegen an den Fluss übergeben werden. Eine
Möglichkeit besteht darin, sich am Ablauf einer Seebestattung zu orientieren. Bei dieser
Variante wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf ein Schiff gebracht, das sich
anschließend zur Mitte des Flusses begibt. Dort angekommen übergibt der Kapitän die Urne
an das Wasser und hält eine Trauerrede. Danach wird die Grabstelle vom Schiff umkreist,
während die Schiffglocke beziehungsweise das Horn mehrere Mal ertönt. Dieses Vorgehen
symbolisiert einen letzten Gruß an den Verstorbenen. Die Zeremonie kann sowohl im
Beisein von Angehörigen wie auch ohne solche stattfinden. Nehmen keine Angehörigen an
der Bestattung teil, so spricht man von einer stillen Flussbestattung.
Eine alternative Möglichkeit zu dieser Variante ist die Beisetzung der sterblichen
Überreste zwischen Felsen. Hier wird die Urne in einem flachen Flussbett zwischen Felsen
positioniert. Der beständige Wasserlauf löst das Material der Urne nach und nach auf und
nimmt die Asche mit. Angehörige erhalten bei dieser Variante einen festen Ort am
Flussufer, an dem sie trauern können. Zusätzlich können Blumen und symbolische
Gegenstände in der Nähe der Beisetzungsstätte abgelegt werden, die den Verstorbenen
ehren.
Orte für eine Flussbestattung
Die Flussbestattung besitzt in Deutschland bisher keine Genehmigung. In europäischen
Nachbarländern, wie der Schweiz, Belgien oder den Niederlanden, wird sie jedoch als eine
zulässige letzte Ruhestätte anerkannt. Flussbestattungen können somit beispielsweise auf
dem Rhein oder auf den niederländischen Flüssen Maas, Nederrijn, Waal und IJssel
erfolgen.
Seit kurzem besitzt die Donau außerdem eine entsprechende Genehmigung, die
Flussbestattungen erlaubt.
Voraussetzungen für eine Flussbestattung
Für eine Flussbestattung muss der Leichnam des Verstorbenen kremiert werden. Die Asche
wird anschließend in eine Urne verbracht, die wasserlösliche Eigenschaften besitzen muss
und keine schädlichen Stoffe enthalten darf. Persönliche Gegenstände, die bei der
Auflösung der Urne auftreiben oder ihrerseits nicht wasserlöslich sind, dürfen nicht in
die Urne integriert werden.
Die Flussbestattung erfordert des Weiteren eine schriftliche Willenserklärung, die zu
Lebzeiten verfasst werden kann. Um die Bürokratie zu vereinfachen, empfiehlt es sich
außerdem, bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abzuschließen sowie eine
Bestattungsverfügung aufzustellen. Liegt der Wunsch nach einer Flussbestattung
schriftlich vor, kann eine solche problemlos durchgeführt werden.
Kontakt
Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH
Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach