Bestattungen in Lebach

In Lebach gibt es zehn Friedhöfe. Diese befinden sich in den Stadtteilen Aschbach, Dörsdorf, Eidenborn, Falscheid, Gresaubach, Landsweiler, Lebach, Niedersaubach, Steinbach und Thalexweiler.
Die Stadt Lebach im Landkreis Saarlouis zählt 18.977 Einwohner (Stand: 31.12.2017) und liegt in der Großregion Saar-Nahe-Bergland. Urkundlich erstmals erwähnt wird Lebach im Jahr 950 im Wallfahrtsregister des Klosters Mettlach. Bekannt wurde die Stadt im 17. und 18. Jahrhundert durch sein großes Eisenerzvorkommen, wodurch Lebach wirtschaftlich aufblühte und sich zu einem Verkehrsknotenpunkt entwickelte.
In Lebach sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen gestattet. Verantwortliche Behörde ist das Friedhofsamt, welches dem Sachgebiet 402 Umwelt, Grünflächen und Friedhof zugeordnet ist. Das Friedhofsamt legt unter anderem die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung, die Richtlinien für Rasengräber sowie die Friedhofsgebühren fest.

Arten von Grabstätten

Die Grabstätten in Lebach werden unterschieden in

  • Reihengrabstätten
  • Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
  • Reihengräber für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
  • Rasengrabstellen für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
  • Familiengrabstätten
  • Urnenreihengrabstätten
  • Urnenreihengräber
  • Urnenrasengrabstellen
  • Urnendoppelgrabstätten
  • Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen

In den Leichenhallen wird der Leichnam bis zur Bestattung aufgenommen. Durch Unfall, Krankheit oder Gewalttaten entstellte Leichen müssen in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Die öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen ist bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt und muss vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Das Schmücken der Leichenzellen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Kränze und Blumen müssen in den Einsegnungshallen abgelegt werden.

Trauerfeiern

Die Trauerfeier können Sie in der Einsegnungshalle, am Grabe oder an einer anderen geeigneten Stelle im Freien durchführen. Totengedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen sind nur nach vorhergehender Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung gestattet. Diese müssen drei Tage vorher beantragt werden.

Friedhofsgebühren

Die Stadt Lebach erhebt für folgende Leistungen Friedhofsgebühren:

  • Grabherstellung
  • Grabnutzung
  • Leichenhallenbenutzung
  • Herstellung der Einfriedung – Verlegung von Trittplatten
  • Pflegegebühren
  • Vorzeitige Einebnung

Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Stadt Lebach.

Verhalten auf dem Friedhof

Besucher haben den Anordnungen des Friedhofspersonals Folge zu leisten und sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten der Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

Friedhöfe in Lebach

In Lebach gibt es zehn Friedhöfe. Diese befinden sich in den Stadtteilen Aschbach, Dörsdorf, Eidenborn, Falscheid, Gresaubach, Landsweiler, Lebach, Niedersaubach, Steinbach und Thalexweiler. Im Folgenden sind die Adressen der Friedhöfe aufgeführt:

  • Friedhof Aschbach: Am Mühlenberg 23, 66822 Lebach
  • Friedhof Dörsdorf: Zur Schnau, 66822 Lebach
  • Friedhof Eidenborn: Am Friedhof, 66822 Lebach
  • Friedhof Falscheid:
  • Friedhof Gresaubach: Im Kleegarten, 66822 Lebach
  • Friedhof Landsweiler:
  • Friedhof Lebach: Hauptstraße, 66822 Lebach
  • Friedhof Niedersaubach: In der Hold 31, 66822 Lebach
  • Friedhof Steinbach:
  • Freidhof Thalexweiler: Friedhofstraße, 66822 Lebach

Kontakt

Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH

Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach

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