Überführung von Verstorbenen

Laut Statistik sterben hierzulande jeden Tag rund 2.500 Menschen. Die Angehörigen bleiben mit großem seelischen Schmerz zurück. Der Verlust des Verstorbenen wiegt schwer. Doch trotz der Trauer muss innerhalb weniger Tage vieles erledigt werden. Dazu gehört auch die Leichenüberführung, denn der Verstorbene muss zum Bestatter überführt werden. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Fristen.

Wie sind die Überführungsfristen?

Überführung in Leichenhallen
(1) Ist eine öffentliche Leichenhalle vorhanden, so muss jede Leiche binnen 36 Stunden nach Eintritt
des Todes dorthin überführt werden, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist in eine andere Leichenhalle
oder in einen Leichenaufbewahrungsraum nach § 10 Absatz 3 überführt und dort aufbewahrt wird.
Die Verpflichtung zur Überführung der Leiche trifft die jeweiligen Bestattungspflichtigen nach § 23 Absatz
1 oder 2.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann hinsichtlich der Vorgaben des Absatzes 1 Satz 1 Ausnahmen bewilligen,
wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Dies gilt nicht für die Aufbewahrung Verstorbener im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen.
(3) Zum Transport einer Leiche in eine Leichenhalle ist zwingend das Vorliegen eines vorläufigen Totenscheins,
einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde in Papierform oder elektronischer
Form erforderlich. Bei Erstellung vorgenannter Urkunden in elektronischer Form sind diese mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Unberührt bleiben besondere Schutzvorschriften

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Weitere Möglichkeiten der Leichenüberführung - Auslandsüberführung

Wenn ein Familienmitglied nicht am eigenen Wohnort verstirbt, sodass er nach Hause überführt werden muss, da er sich vielleicht gerade im Ausland befand, kommt eine Auslandsüberführung infrage. Verstirbt jemand im Urlaub, ist es wichtig, dass die Angehörigen Kontakt zum Bestatter aufnehmen. Dies kann jemand vor Ort sein. Im Idealfall stammt er jedoch aus der Heimat.

Kontaktieren Sie uns gern. Wir kennen uns mit den Vorschriften hinsichtlich einer Auslandsüberführung bestens aus und treten mit den wichtigen Behörden, Botschaften und Konsulaten in Kontakt. Wir können Ihnen außerdem sagen, welche Papiere und Dokumente Sie benötigen und veranlassen die Erstellung und Überführung.

Für die internationale Beförderung des Leichnams ist beispielsweise ein Leichenpass Vorschrift. Dieser wird von der Behörde des Sterbeortes in verschiedenen Sprachen ausgestellt. Die Kosten variieren zwischen 20 und 120 Euro. Der Verstorbene wird im Anschluss in sein Heimatland überführt, damit hier eine Beisetzung erfolgen kann.

Die Ausführungsbestimmungen richten sich immer nach den Gesetzen des jeweiligen Landes, aus dem der Verstorbene überführt werden muss. Auch hinsichtlich des Sargs gibt es Vorschriften: Er muss undurchlässig sein und über saugfähiges Material verfügen. Es ist vorgeschrieben, dass ein Holzsarg eine Mindeststärke von zwei Zentimeter haben muss. Hinein kommt oftmals noch ein gut verlöteter Zinkeinsatz. Ist der Verstorbene in Deutschland angekommen, übernehmen wir auf Wunsch gern alle weiteren Schritte.

Wir kümmern uns auch um eine Überführung in ein Ausland, wenn Menschen mit Migrationshintergrund vielleicht in ihrem ursprünglichen Heimatland begraben werden möchten.

Was wird für die Leichenüberführung benötigt?

  • Totenschein, der vom Arzt ausgestellt wurde
  • je nach Gemeinde zum Teil die Sterbeurkunde des zuständigen Standesamts
  • Bescheinigung des Bestatters, dass der Verstorbene ordnungsgemäß eingesargt wurde
  • ärztliche Bescheinigung, die verdeutlicht, dass die Überführung gesundheitlich unbedenklich ist (Ausstellung durch ein Krankenhaus, die Gerichtsmedizin oder das Gesundheitsamt)

Bei der Überführung der Asche ist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Hier genügen der Totenschein und eventuell die Sterbeurkunde. Bei einer Auslandsüberführung wird noch der internationale Leichenpass benötigt.

Kontakt

Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH

Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach

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