Formalitäten

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, hat man ganz andere Sorgen, als sich um bürokratische Formalitäten zu kümmern. Dennoch darf man diesen wichtigen Teil nicht übergehen. Dennoch haben viele Angehörige Fragen dazu bzw. auch davor, etwas Wichtiges zu übergehen. Erfahrene Bestattungsbegleiter kennen die Ansprechpartner, Formulare und Fristen und beraten Sie dazu gerne, damit Sie sich ganz auf Ihre wichtige Trauerarbeit konzentrieren können.

Welche Formalitäten sind bei einem Trauerfall zu erledigen?

Der Verlust eines Angehörigen trifft uns oft unerwartet und stellt uns vor eine emotional schwierige Zeit. Neben der Trauer müssen jedoch auch zahlreiche administrative Dinge erledigt werden. Damit Angehörige im Trauerfall nicht allein gelassen werden, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In diesem Überblick haben wir für Sie die wichtigsten Formalitäten beschrieben, die nach dem Tod eines Angehörigen zu beachten sind. Wir helfen Ihnen gern dabei.

In Folgenden führen Sie die wesentlichen Punkte heran, die Sie nach dem Trauerfall zu regeln sind.

Totenschein ausstellen lassen - erster und wichtigster Schritt vor der Bestattung

Ist der Todesfall innerhalb der eigenen Wohnung eingetreten, muss als Allererstes ein Arzt gerufen werden (Hausarzt oder Notarzt). Er führt die Leichenschau durch und stellt im Anschluss den Totenschein aus. Dies ist der erste Schritt alle weiteren Formalitäten. Er ist Voraussetzung für die Bestattung und der Sterbeurkunde beim Standesamt. Die Kosten für die Totenschau und Ausfertigung wird im Bereich von etwa 100 Euro liegen. Bewahren Sie den Schein gut auf, da Sie ihn für alle anderen Dinge benötigen. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim veranlassen diese, dass der Totenschein vom Arzt erstellt wird.

Sterbeurkunde beantragen

Sie müssen den Todesfall innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt melden. Nachdem Sie den Totenschein ausgefüllt haben, können Sie die Sterbeurkunde beantragen, die den bestätigten Sterbeort des Toten dokumentiert sowie den Zeitpunkt des Todes festhält. Erst damit ist für Sie ein rechtswirksames Dokument in der Hand, um Ihre weiteren Verpflichtungen wie Bestattung oder Kündigung der Wohnung und bei den Versicherungen vorzunehmen. Die Sterbeurkunde wird mit Gebühren belegt. In unserem Service ist das Beantragen der Sterbeurkunde bereits mit Inbegriffen, sodass wir Sie in den ersten Tagen entlasten. Wir benötigen dafür nur Informationen wie Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde sowie den Personalausweis des Verstorbenen.

Bestattung organisieren

Die Bestattung muss innerhalb der gesetzlichen Frist geplant und organisiert werden. Falls der Verstorbene zu Lebzeiten bereits für sich vorgesorgt hat, müssen Sie dies in der Hand halten und im Sinne des Verstorbenen handeln. Liegt keine entsprechende Bestattungsvorsorge vor, entscheiden Sie als Angehörige, in welcher Form die Bestattung stattfinden soll. Gerne beraten wir Sie hier, welche Bestattungsarten es gibt und welche Kosten anfallen. Zu den wichtigen Formalitäten im Trauerfall zählt auch die Schaltung der Traueranzeige in den Zeitungen und die Bestellung der Trauerkarten.

Kündigung und Auflösung der Wohnung

Nach der Bestattung und Trauerfeier ist es wichtig, sich mit dem Vermieter in Kontakt zu setzen. In der Regel gibt es sowohl die 12 tägige sowie die 3 monatige Frist für Kündigung und Auflösung der Wohnung der Verstorbenen. Die gesamte Kündigungsfrist hängt jedoch auch davon ab, ob ein Erbfall vorliegt, was bei der Entscheidung für einen Erben mitentscheidend sein kann.

Beendigung von weiteren Verträgen, Abos etc.

Daneben ist die Auflösung weiterer bestehender Vertragsverhältnisse wie Kabelfernsehen, Telefonverträge, Strom- und Internetanbieter, Krankenkassen, Kfz-Versicherungen, Zeitungen, Abos oder Mitgliedschaften wichtig. Manche Anbieter vereinbaren hier bei einem Trauerfall besonders kulante und kurzfristige Regelungen. Legen Sie der Kündigung dabei eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Beachten Sie: Manche Versicherungen gehen beim Tod innerhalb weniger Tage aus, die obligatorisch für den Erben sind und somit auch einen Kostenfaktor für den Erben darstellen. Um eine bessere Übersicht aller bestehenden Verträge zu verschaffen, kann es hilfreich sein, das Bankkonto des Verstorbenen zu sichten.

Nachlass regeln

Da es sich bei einem Todesfall auch um einen Erbfall handelt, müssen sich die Hinterbliebenen bzw. Erben in alle rechtlichen Angelegenheiten wie Konten einarbeiten bzw. dem Nachlass befassen. Dies betrifft gewöhnlich auch Pflichten wie Testamente, Versicherungen nach einem Trauerfall sowie Behörden wie das Finanzamt zu informieren. Besteht ein Testament, darf dies allen mitentscheidend erfahren. Dies kann bei einer Bank, oder beim Notar hinterlegt worden sein. Das Nachlassgericht wird im Anschluss einen Termin zur Testamentseröffnung informieren. Besteht kein Testament oder Erbe, so findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Falls Sie hierzu weitere Unterstützung brauchen, wir helfen Ihnen gern dabei und halten Kontakte zu Experten bereit. Erfahren Sie auch im Gespräch mit uns über die Formalitäten, wenn wir über den Bestattungsvorgang hinaus informieren.

Witwenrente berechnen

Ist der Ehepartner verstorben, sollten Sie außerdem bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Witwenrente stellen, da Ihnen dieser Abgleich finanziell weiterhelfen kann.

Wir helfen Ihnen

Trotz Schock, emotionalem Schmerz und Trauer müssen Angehörige wichtige Aufgaben erledigen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Organisation der Bestattung zur Seite und unterstützen Sie bei bürokratischen Formalitäten, Behördengängen und Besorgungen, damit Sie den Kopf frei haben und mehr Zeit für Ihre Trauerarbeit und den gemeinsamen Austausch in der Familie haben. Wir helfen Ihnen gern dabei, alle notwendigen Schritte zu unternehmen und stellen den Kontakt zu Experten bei Bedarf her. Vertrauen Sie unserer persönlichen Erfahrung, wir kennen diese Situationen und wissen, wie Sie Ihren Weg während der Trauer und der Bestattung optimal verarbeiten.

Kontakt

Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH

Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach