Im Trauerfall
Ein Familienangehöriger stirbt – vor allem wenn der Todesfall unerwartet eintritt, kann
dies erschütternd sein.
Der Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige oft ein Schock. Meist unvorbereitet
und unter dem ungünstigen Einfluss von Zeitdruck, Schmerz und Trauer stehend, müssen
zahlreiche Aufgaben und Formalitäten in kürzester Zeit erledigt werden.
Auch wenn die emotionale Belastung bei einem Todesfall groß ist, sind bereits in den
ersten Stunden nach dem Ableben eines Menschen wichtige Schritte durchzuführen. Ist die
Person Zuhause gestorben, sollte zuerst ein Arzt angerufen werden, der daraufhin den
Totenschein ausstellt. Stirbt ein Mensch dagegen in einem Krankenhaus oder in einem
Pflegeheim, dann wird der Totenschein dort automatisch erstellt.
Im Anschluss rufen Sie das Bestattungsunternehmen an. Dieses unterstützt Sie nun in
allen möglichen Belangen und ist Ihr Berater für alle offenen Fragen zum Thema
Bestattung. Parallel können Sie jetzt alle wichtigen Unterlagen des oder der
Verstorbenen zusammenstellen und die Familienangehörigen und guten Freunde
informieren.
Um eine Bestattung durchführen zu können, ist die Vorlage einiger Dokumente des oder der
Verstorbenen notwendig. Vorzugsweise sammeln Sie diese in einem Ordner und halten sie so
für den Bestatter griffbereit. Die Beantragung einer Sterbeurkunde setzt die Vorlage des
Personalausweises, des Totenscheins und der Personenstandsunterlagen (z. B.
Heiratsurkunde) voraus. Da Sie die Sterbeurkunde für zahlreiche Formalitäten benötigen
werden, können wir, als Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen, diese in fünf- bis
zehnfacher Ausführung beim zuständigen Standesamt für Sie beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn nicht ledig)
- Familienbuch
- Sterbeurkunde des Partners / der Partnerin (wenn verwitwet)
- Scheidungsurkunde (wenn geschieden)
Um die Planung der Beisetzung weiterzuführen, gilt es zu prüfen, ob der oder die
Verstorbene eine Sterbegeldversicherung, einen Vorsorgevertrag oder eine
Bestattungsverfügung abgeschlossen hat. Je nach Bundesland haben Sie 36 Stunden Zeit,
bis ein Bestattungsunternehmen durch Sie beauftragt sein muss. Das ausgewählte
Bestattungsunternehmen kann dann die Überführung veranlassen. Zusätzlich können Sie mit
dem Bestatter die Aufgabenverteilung besprechen, ob zum Beispiel Behördengänge
übernommen werden sollen. Ebenso können Verwandte und Freunde bei der Organisation
unterstützen und Aufgaben abnehmen.
Zusätzlich zu den Angehörigen sind die Krankenkasse, der Arbeitgeber und die
Rentenversicherung über den Todesfall zu informieren. Mit Ihrem eigenen Arbeitgeber
können Sie gegebenenfalls über das Anrecht auf Sonderurlaub sprechen. Darüber hinaus
sollten Sie den laufenden Zahlungsverkehr des oder der Verstorbenen prüfen und
eventuelle Daueraufträge stoppen.
Um die Versicherungen zu kündigen, reicht ein einfaches Schreiben aus. Wir empfehlen
dabei den Ansprechpartner der Versicherung, das Sterbedatum des Toten und Ihre aktuellen
Kontaktdaten in das Schreiben aufzunehmen, sowie eine Kopie der Sterbeurkunde als Anlage
mitzusenden. Bitten Sie auch unbedingt um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Sie können die Auszahlung einer Lebensversicherung oder einer Sterbegeldversicherung
veranlassen, sofern der oder die Verstorbene solche besaß.
Nun muss von Ihnen entschieden werden, ob eine Trauerfeier stattfinden soll oder nicht.
Wenn ja, dann gilt es zu klären, wer die Trauerrede halten soll. Dabei ist es wichtig zu
bedenken, dass die Trauerfeier und die Beisetzung meist mit einer hohen emotionalen
Belastung verbunden sind. Eine Trauerfeier kann in der Friedhofskapelle oder auch in den
Räumen des Bestatters durchgeführt werden.
Vor dem Termin der Beisetzung muss entschieden werden, wie die Bestattung gestaltet
werden soll. Möchten Sie von der oder dem Verstorbenen im engsten Familienkreis Abschied
nehmen oder den letzten Weg mit Freunden und entfernten Verwandten begehen.
Gegebenenfalls wünschen Sie sich eine große Trauergemeinde, so können Sie den
Beisetzungstermin in Form einer Todesanzeige veröffentlichen.
Mit dem Bestatter wird rechtzeitig vorher der Ablauf der Beisetzung besprochen. Es gilt
auch zu klären, wer den Sarg oder die Urne zur Grabstätte tragen soll.
Nach der Beisetzung sind weitere Formalitäten zu erledigen, so zum Beispiel die
Beantragung des Erbscheines. Hat der verstorbene Mensch ein Testament hinterlassen, wird
dieses beim Nachlassgericht eingereicht. Das Sozialamt und das Finanzamt müssen
ebenfalls über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Wenn der oder die Verstorbene
allein gelebt hat, ist das Versorgungsamt zu kontaktieren. Für diesen Fall sind auch
sämtliche Verträge, wie zum Beispiel für Telefon- und Fernsehanschluss,
Zeitungsabonnements oder Ähnliches zu kündigen. Profile in sozialen Netzwerken sind zu
löschen. Ehepartner eines verstorbenen Menschen haben Anspruch auf Rentenfortzahlung und
müssen diese ebenfalls beantragen.
Neben den aufgeführten Formalitäten sind nach der Bestattung weitere Aufgaben, wie zum
Beispiel das Versenden der Danksagungen zu erledigen. Hat der oder die Verstorbene
alleine gelebt, so muss die Wohnung oder gegebenenfalls das Haus ausgeräumt werden. Soll
die Wohnung oder das Haus nicht von Ihnen übernommen werden, sollten Sie eine Kündigung
oder einen Verkauf veranlassen. Etwas mehr Zeit haben Sie bei der Gestaltung des Grabes
und bei der Wahl des Grabsteins. Erst nach der Einebnung des Grabes durch die
Friedhofsverwaltung, kann dieses von Angehörigen oder einer Friedhofsgärtnerei gestaltet
werden.
Kontakt
Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH
Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach