Bestattungen in Riegelsberg


In Riegelsberg sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen gestattet. Verantwortliche Behörde ist die Gemeinde Riegelsberg. Die Friedhofsverwaltung legt unter anderem die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung, die Richtlinien für Rasengräber sowie die Friedhofsgebühren fest.

Arten von Grabstätten

Die Grabstätten in Riegelsberg werden unterschieden in

  • Reihengrabstätten
  • Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
  • Reihengräber für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr
  • Rasengrabstellen für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr
  • Rasengrabstellen für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr
  • Familiengrabstätten
  • Tiefengräber
  • Rasentiefengräber
  • Urnengrabstätten
  • Urnenreihengrabstätten
  • Urnenwahlgrabstätten
  • Urnenpyramidenkammern
  • Urnenrasentiefengrabstätten
  • anonyme Urnengrabstätten
  • Urnenstelenkammern
  • Urnenrasenreihengrabstätten
  • Baumgrabstätten
  • Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen

In den Leichenhallen wird der Leichnam bis zur Bestattung aufgenommen. Durch Unfall, Krankheit oder Gewalttaten entstellte Leichen müssen in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Die öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen ist bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt und muss vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Das Schmücken der Leichenzellen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Kränze und Blumen müssen in den Einsegnungshallen abgelegt werden.

Trauerfeiern

Die Trauerfeier können Sie in der Einsegnungshalle, am Grabe oder an einer anderen geeigneten Stelle im Freien durchführen. Totengedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen sind nur nach vorhergehender Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung gestattet. Diese müssen drei Tage vorher beantragt werden.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde Riegelsberg erhebt für folgende Leistungen Friedhofsgebühren:

  • Grabherstellung
  • Grabnutzung
  • Leichenhallenbenutzung
  • Herstellung der Einfriedung – Verlegung von Trittplatten
  • Pflegegebühren
  • Vorzeitige Einebnung

Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde Riegelsberg.

 

Friedhöfe in Riegelsberg

In Riegelsberg gibt es zwei Friedhöfe. Diese befinden sich in den Ortsteilen Riegelsberg und Walpershofen. Im Folgenden sind die Adressen der Friedhöfe aufgeführt:

  • Waldfriedhof Riegelsberg: Saarbrücker Str. 2a, 66292 Riegelsberg
  • Friedhof Walpershofen: Am O-Weiher, 66292 Riegelsberg

Kontakt

Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH

Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach