Sozialamt Kostenübernahme
Kostenübernahme durch das Sozialamt
Ein Todesfall trifft oft unerwartet – emotional wie finanziell. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Trennung oder andere Schicksalsschläge können dazu führen, dass die Mittel für eine Bestattung fehlen. Das ist Realität, kein Versagen.
Ist eine bestattungspflichtige Person finanziell nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme der Bestattung zu stellen. Grundlage hierfür ist § 74 SGB XII.
Auch bei einer vom Sozialamt übernommenen Bestattung behalten Sie ein Mitspracherecht. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens können Entscheidungen zur Art der Bestattung, zum Ablauf und zur Gestaltung getroffen werden. Eine würdevolle Verabschiedung ist auch hier möglich.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei:
- der Einschätzung, ob ein Antrag sinnvoll ist
- der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- der Kommunikation mit dem Sozialamt
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Sprechen Sie uns offen an – wir behandeln Ihr Anliegen mit absoluter Diskretion und Respekt.
Kontakt
Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH
Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach