Bestattungen in Wiesbach

In Wiesbach gibt es einen Friedhof. Dieser befindet sich in der Nähe der Schule. Jägerbergstraße, 66571 Eppelborn

In Wiesbach sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen gestattet. Verantwortliche Behörde ist die Gemeinde Eppelborn. Die Friedhofsverwaltung legt unter anderem die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung, die Richtlinien für Rasengräber sowie die Friedhofsgebühren fest.

Arten von Grabstätten

Die Grabstätten in Wiesbach werden unterschieden in:

  • Reihengräber
  • Baumbestattung
  • Rasengrabstätten
  • Bepflanzte Urnengrabstätten
  • Urnenwandgrabstätten
  • Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen

In den Leichenhallen wird der Leichnam bis zur Bestattung aufgenommen. Durch Unfall, Krankheit oder Gewalttaten entstellte Leichen müssen in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Die öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen ist bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt und muss vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Das schmücken der Leichenzelle sowie die Aufbarung gestallten wir individuel nach Ihren Vorstellungen.

Trauerfeiern

Die Trauerfeier können Sie im Vorraum der Leichenhalle, am Grabe oder an einer anderen geeigneten Stelle im Freien durchführen.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde Wiesbach erhebt für folgende Leistungen Friedhofsgebühren:

  • Grabherstellung
  • Grabnutzung
  • Leichenhallenbenutzung
  • Herstellung der Einfriedung
  • Verlegung von Trittplatten
  • Pflegegebühren
  • Vorzeitige Einebnung

Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde.

 

Friedhöfe in Wiesbach

In Wiesbach gibt es einen Friedhof. Dieser befindet sich in der Nähe der Schule. Im Folgenden ist die Adresse des Friedhofs aufgeführt:
Friedhof Wiesbach: Jägerbergstraße, 66571 Eppelborn

Kontakt

Bestattungen J. Klein & Söhne GmbH

Wallenbornstr. 11
66571 Eppelborn-Wiesbach