Bestattungen in Heusweiler

Die Gemeinde Heusweiler im Regionalverband Saarbrücken zählt 18.072 Einwohner (Stand: 31.12.2017) und liegt etwa 10 Kilometer nördwestlich von Saarbrücken. Urkundlich erstmals erwähnt wird Heusweiler im Jahr 1274 als “Hof zu Huswilre”. Auf dem Gemeindefriedhof in Heusweiler wurden die sowjetischen Fremdarbeiter beerdigt, die von 1942 bis 1945 für die Reichsbahn im Gleisbau und im Bergbau im Einsatz waren.

In Heusweiler sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen gestattet. Verantwortliche Behörde ist die Gemeinde Heusweiler. Die Friedhofsverwaltung legt unter anderem die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung, die Richtlinien für Rasengräber sowie die Friedhofsgebühren fest.

Arten von Grabstätten

Die Grabstätten in Heusweiler werden unterschieden in

– Reihengrabstätten

– Wahlgrabstätten

– Grabstätten mit eingebauter Grabkammer (Reihen- und Tiefengräber)

– Urnenreihengrabstätten

– Urnenwahlgrabstätten

– Urnenfamiliengrabstätten

– Urnenkammern in Urnenwänden

– Urnenreihengrabstätten (Erdgräber) für anonyme Beisetzungen

– Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen

In den Leichenhallen wird der Leichnam bis zur Bestattung aufgenommen. Durch Unfall, Krankheit oder Gewalttaten entstellte Leichen müssen in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Die öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen ist bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt und muss vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Das Schmücken der Leichenzellen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Kränze und Blumen müssen in den Einsegnungshallen abgelegt werden.

Trauerfeiern

Die Trauerfeier können Sie in der Friedhofshalle durchführen. Totengedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen sind nur nach vorhergehender Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung gestattet. Diese müssen rechtzeitig vorher beantragt werden.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde Heusweiler erhebt für folgende Leistungen Friedhofsgebühren:

– Grabherstellung

– Grabnutzung

– Leichenhallenbenutzung

– Herstellung der Einfriedung – Verlegung von Trittplatten

– Pflegegebühren

– Vorzeitige Einebnung

Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde Heusweiler.

Verhalten auf dem Friedhof

Jeder hat sich auf den Friedhöfen entsprechend dem Zweck und der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und der Besucher entsprechend zu verhalten. Dabei sind die Anordnungen der Friedhofsverwaltung und des Friedhofspersonals zu befolgen.

Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.

Auf den Friedhöfen ist nicht gestattet

– die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Dies gilt nicht für Rollstühle und Kinderwagen, sowie für den Friedhof zugelassene Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und von Gewerbetreibenden,

– Kränze, Blumen, sowie jegliche Art von Waren anzubieten und dafür zu werben,

– die Durchführung von Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie Arbeiten in der Nähe einer Beerdigung,

– das Erstellen und Verwerten von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken,

– Druckschriften zu verteilen, mit Ausnahme der zur Gestaltung einer Bestattungsfeier notwendigen und üblichen Druckschriften,

– Abräume und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen abzulagern, den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu beschädigen und zu verunreinigen, sowie Rasenflächen, Grabstätten, Rasengrabstätten und anonyme Urnengrabstätten ohne Berechtigung zu betreten. Rasengrabflächen sind von jeglichem Grabschmuck freizuhalten,

– Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,

Im Einzelfall kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulassen.

Friedhöfe in Heusweiler

In Heusweiler gibt es sieben Friedhöfe. Diese befinden sich in den Ortsteilen Eiweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof, Lummerschied, Obersalbach-Kurhof und Wahlschied. Im Folgenden sind die Adressen der Friedhöfe aufgeführt:

Friedhof Eiweiler: Kirchenpfad, 66265 Heusweiler

Friedhof Heusweiler:

Friedhof Holz: Rödelbachstraße, 66265 Heusweiler

Friedhof Kutzhof: Friedhofstraße, 66265 Heusweiler

Friedhof Lummerschied:

Friedhof Obersalbach-Kurhof:

Friedhof Wahlschied:

Religionsgemeinschaften in Heusweiler:

Die katholische Kirchengemeinde in Heusweiler besteht aus der Katholischen Pfarrgemeinde Heusweiler. Hier sind die jeweiligen katholischen Kirchen und Kapellen im Gemeindegebiet Heusweiler aufgeführt:

– Mariä Heimsuchung (Heusweiler)

– St. Josef (Holz)

– St. Willibrord (Wahlschied)

– St. Erasmus (Eiweiler)

– St. Jakobus der Ältere (Kutzhof)

Die evangelische Glaubensrichtung wird in der Evangelischen Kirchengemeinde Heusweiler praktiziert. Hier sind die jeweiligen evangelischen Kirchen und Kapellen im Gemeindegebiet Heusweiler aufgeführt:

– Evangelische Kirche (Heusweiler)

Haben Sie noch weitere Fragen zu Themen, die die Bestattungen in Heusweiler betreffen, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.