Bestattungen in Riegelsberg

Die Gemeinde Riegelsberg im Regionalverband Saarbrücken zählt 14.515 Einwohner (Stand: 31.12.2017) und ist die Anhöhe westlich der Landstraße von Saarbrücken über Lebach nach Trier, auf der heute der Hindenburgturm steht. Urkundlich erstmals erwähnt wird Riegelsberg im Jahr 1731 als Flurbezeichnung. Zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelte sich der Bergbau zur Mitte des 19. Jahrhunderts.

In Riegelsberg sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen gestattet. Verantwortliche Behörde ist die Gemeinde Riegelsberg. Die Friedhofsverwaltung legt unter anderem die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung, die Richtlinien für Rasengräber sowie die Friedhofsgebühren fest.

Arten von Grabstätten

Die Grabstätten in Lebach werden unterschieden in
– Reihengrabstätten
– Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
– Reihengräber für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr
– Rasengrabstellen für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr
– Rasengrabstellen für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr
– Familiengrabstätten
– Tiefengräber
– Rasentiefengräber
– Urnengrabstätten
– Urnenreihengrabstätten
– Urnenwahlgrabstätten
– Urnenpyramidenkammern
– Urnenrasentiefengrabstätten
– anonyme Urnengrabstätten
– Urnenstelenkammern
– Urnenrasenreihengrabstätten
– Baumgrabstätten
– Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen

In den Leichenhallen wird der Leichnam bis zur Bestattung aufgenommen. Durch Unfall, Krankheit oder Gewalttaten entstellte Leichen müssen in einem geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Die öffentliche Ausstellung des oder der Verstorbenen ist bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt und muss vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Das Schmücken der Leichenzellen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Kränze und Blumen müssen in den Einsegnungshallen abgelegt werden.

Trauerfeiern

Die Trauerfeier können Sie in der Einsegnungshalle, am Grabe oder an einer anderen geeigneten Stelle im Freien durchführen. Totengedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen sind nur nach vorhergehender Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung gestattet. Diese müssen drei Tage vorher beantragt werden.

Friedhofsgebühren

Die Gemeinde Riegelsberg erhebt für folgende Leistungen Friedhofsgebühren:
– Grabherstellung
– Grabnutzung
– Leichenhallenbenutzung
– Herstellung der Einfriedung – Verlegung von Trittplatten
– Pflegegebühren
– Vorzeitige Einebnung

Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage über die aktuell gültigen Friedhofsgebühren der Gemeinde Riegelsberg.

Verhalten auf dem Friedhof

Jeder hat sich auf den Friedhöfen entsprechend dem Zweck und der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und der Besucher entsprechend zu verhalten. Dabei sind die Anordnungen der Friedhofsverwaltung und des Friedhofspersonals zu befolgen.
Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.
Auf den Friedhöfen ist nicht gestattet
– die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (z.B. Rollschuhen, Inlineskates, Fahrrad o.Ä.) zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Sargtransportwagen, Transportkarren, Krankenfahrstühle und Kinderwagen, sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden, soweit nicht eine schriftliche Genehmigung von der Friedhofsverwaltung erteilt ist,
– Kränze, Blumen, sowie Waren aller Art anzubieten und dafür zu werben,
– Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie in der Nähe einer Beerdigung auszuführen,
– das Erstellen und Verwerten von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken,
– Druckschriften zu verteilen, mit Ausnahme der zur Gestaltung einer Bestattungsfeier notwendigen und üblichen Druckschriften,
– Abräume und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen abzulagern, den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu beschädigen und zu verunreinigen, sowie Rasenflächen, Grabstätten, Rasengrabstätten und anonyme Urnengrabstätten ohne Berechtigung zu betreten. Rasengrabflächen sind von jeglichem Grabschmuck freizuhalten,
– Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
– zu lärmen, zu spielen und zu lagern.

Im Einzelfall kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulassen.

Friedhöfe in Riegelsberg

In Riegelsberg gibt es zwei Friedhöfe. Diese befinden sich in den Ortsteilen Riegelsberg und Walpershofen. Im Folgenden sind die Adressen der Friedhöfe aufgeführt:

Waldfriedhof Riegelsberg: Saarbrücker Str. 2a, 66292 Riegelsberg
Friedhof Walpershofen: Am O-Weiher, 66292 Riegelsberg

Religionsgemeinschaften in Riegelsberg

Die katholische Kirchengemeinde in Riegelsberg gliedert sich in die Katholische Kirchengemeinde St. Josef und die Katholische Kirchengemeinde St. Matthias. Zudem unterhält die Katholische Kirchengemeinde Herz Jesu Köllerbach St. Peter und Paul eine Filiale in Riegelsberg. Hier sind die jeweiligen katholischen Kirchen und Kapellen im Gemeindegebiet Riegelsberg aufgeführt:
– St. Josef (Riegelsberg)
– St. Matthias (Walpershofen)

Die evangelische Kirchengemeinde in Riegelsberg gliedert sich in die Evangelische Kirchengemeinde Güchenbach, die Evangelische Kirchengemeinde Kölln und die Evangelisch-Lutherische Immanuelgemeinde Walpershofen. Hier sind die jeweiligen evangelischen Kirchen und Kapellen im Gemeindegebiet Riegelsberg aufgeführt:
– Evangelische Kirche (Riegelsberg)

Haben Sie noch weitere Fragen zu Themen, die die Bestattungen in Riegelsberg betreffen, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.