Bestattungen in Calmesweiler

Bubach-Calmesweiler ist ein Stadtteil von Eppelborn und weist eine bereits lange und wechselhafte Geschichte auf. Seinen Namen hat der Ort wohl aus einer Verbindung von zwei Begriffen her. Das Wort Weiler bedeutete früher kalter Bach und Buoche ist ein früheres Wort für Buche. Bereits zur Zeit der Römer gab es durch den Ort einen günstigen Verkehrsanschluss, was zur Folge hatte, dass sich ab dem 17. Jahrhundert die Familie von Buseck in Calmesweiler niederließ und dort ein kleines Schloss errichtete. Das hübsche Barockschlösschen befindet sich heute in Privatbesitz. Der Park steht allen Bewohnern und Gästen zur Erholung und zum Flanieren offen. 

Arten der Grabstätten

Die Grabstätten für eine Bestattung unterscheiden sich in

  • Reihengräber
  • Baumbestattung
  • Rasengrabstätten
  • Bepflanzte
  • Urnengrabstätten
  • Urnenwandgrabstätten
  • Ehrengrabstätten

Benutzung der Leichenhallen im Rahmen einer Bestattung

Die Leichenhalle nimmt den Leichnam des oder der Verstorbenen bis zu dem Moment der Bestattung auf. Während durch einen Unfall oder eine Gewalttaten entstellte Leichen in einem verschlossenen Sarg aufgebahrt werden müssen, ist eine öffentliche Ausstellung bei vorhandener Kühleinrichtung bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Sie muss jedoch durch die Angehörigen vorher bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Durch den Friedhof erfolgen das Schmücken der Leichenzelle und die Aufbahrung individuell nach den Vorstellungen der Hinterbliebenen.

Das Durchführen von Trauerfeiern

Die Durchführung einer Trauerfeier ist im Vorraum der Leichenhalle, direkt am Grab des oder der Verstorbenen sowie an anderer Stelle auf dem Friedhof des Ortes möglich. 

Friedhofsgebühren und Kosten der Bestattung

Friedhofsgebühren werden durch die Gemeinde Eppelborn erhoben und beinhalten die folgenden Leistungen:

  • Grabherstellung
  • Grabbenutzung
  • Benutzung der Leichenhalle
  • Erstellung einer Einfriedung inklusive Verlegung der Trittplatten
  • Gebühren der Pflege
  • Kosten für eine vorzeitige Einebnung


Auf Nachfrage erhalten die Angehörigen gern weitere Informationen über die Art und Zusammensetzung der Friedhofsgebühren.

Verhalten auf dem Friedhof

Der Aufenthalt auf einem Friedhof ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Verhalten ist dabei so zu gestalten, dass die Würde der dort bestatteten Personen jederzeit geachtet werden. Kindern unter acht Jahren ist das Betreten beispielsweise nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Hunde sind selbstverständlich an der Leine zu führen. Gespräche beziehungsweise deren Lautstärke sind dem Ort angemessen zu führen. Müll und andere Reste müssen an geeigneter Stelle entsorgt werden oder werden mitgenommen. 

Auf dem Friedhof Calmesweiler ist nicht gestattet

– auf den Wegen Fahrzeuge aller Art zu fahren. Ausgenommen davon sind Rollstühle sowie Kinderwagen, oder die für den Friedhof zugelassenen Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung,

– der Verkauf von Kränzen und Blumen, jegliche Art, Waren anzubieten sowie dafür Werbung zu machen,

– das Durchführen von Sonn- und Feiertagsarbeiten, beziehungsweise das Durchführen von Arbeiten in der Nähe von Beerdigungen,

– die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken,

– Flyer und andere Druckschriften auszureichen, eine Ausnahme davon stellen die zur Gestaltung einer Bestattungsfeier notwendigen Druckschriften dar,

– das Ablegen von Abfällen aller Art außerhalb der vorgesehenen Stellen, auf dem Friedhof und seinen Einrichtungen Beschädigungen an Grabstätten und anderen Anlagen durchzuführen sowie bestimmte, nicht öffentliche Bereiche wie Rasengrabstätten oder anonyme Urnengrabstätten ohne jegliche Erlaubnis zu betreten,

– die Mitnahme von Tieren ist nur an der Leine erlaubt, ausgenommen davon sind Blindenhunde,

Von Fall zu Fall kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulassen.

Friedhof in Calmesweiler

Der Friedhof der Gemeinde befindet sich an der Adresse:

  • Vorm Wäldchen, 66571 Eppelborn.

Religionsgemeinschaften in der Gemeinde und Umgebung

In der Gemeinde sowie der Stadt Eppelborn sind weitere Religionsgemeinschaften zu finden. Zu diesen gehören:

  • Katholische Pfarrkirche St. Wendalinus (Dirmingen)
  • Christus Kapelle (Eppelborn)
  • Pfarrkirche St. Sebastian (Eppelborn)
  • Magdalena Kapelle (Hierscheid)
  • Kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt (Humes)
  • St. Josef Kapelle (Macherbach)


Für alle weiteren Fragen die Bestattung oder andere Angelegenheiten rund um den Friedhof der Gemeinde können Sie sich gerne an Uns oder die Mitarbeiter des Friedhofes wenden. 

Weitere Informationen über Calmesweiler und Eppelborn

Bereits zur Zeit der Römer erfolgte wie gesagt eine Besiedelung des Raumes um Eppelborn und seine heutigen Gemeinden herum. Grabungsfunde lassen sich laut Experten auf die Zeit der Römer datieren. Das erste Mal urkundlich erwähnt wurden die Gemeinden Eppelborn und Umgebung im Jahr 1235. Nachdem die Familie von Ippelborn lange Jahre über die Gegend herrschte, fiel deren Herrschaft ab dem 14. Jahrhundert auf andere Adelshäuser wie die Familie von Friedrich von Greiffenclau zu Vollrads, dessen Großvater der Trierer Erzbischof und Kurfürst Richard von Greiffenklau zu Vollrads war. Über Jahrhunderte hinweg gehörten die heutigen Gemeinden zu verschiedenen Herrschaften wie Lothringen, Frankreich, Nassau-Saarbrücken, Pfalz-Zweibrücken und Kurtrier. Ab 1789 bildete Eppelborn mit seinen Nachbargemeinden Bubach, Calmesweiler, Macherbach und weiteren eine eigene Bürgermeisterei. Zu einem weiteren Wahrzeichen der gesamten Region wurde die alte Kaisereiche, welche in Eppelborn stand und eine Höhe von 15,60 m aufwies. Damit die Umgebung erkunden werden konnte, errichtete man im Jahre 1870 ein Holzgerüst zum Ersteigen des Baums.