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Überführung von Verstorbenen

Unter einer Überführung von Verstorbenen versteht man die Abholung des Leichnams am Sterbeort sowie den Transport zum Friedhof oder zum Krematorium. Voraussetzung, dass der Bestatter den oder die Verstorbene abholen kann, ist die Ausstellung eines Totenscheins durch einen Arzt. Privatpersonen dürfen den Toten nicht überführen. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer schreiben vor, dass ein Leichnam auf direktem Weg und ohne Unterbrechungen überführt werden muss.

Unterschiedlich sind dagegen die Vorgaben der Bundesländer, innerhalb welcher Frist ein Leichnam nach dem Todeszeitpunkt überführt sein muss. In der Regel liegt die vorgeschriebene Zeitspanne bei 24 bis 36 Stunden. Im Saarland ist die Frist auf 36 Stunden festgelegt.

Die Überführung wird im Grunde in mehrere Teilabschnitte unterteilt. Zuerst wird der oder die Verstorbene vom Ort des Ablebens zum Bestattungsunternehmen befördert und dort hygienisch versorgt und gekühlt. Wenn eine Trauerfeier durchgeführt werden soll, bei der der Leichnam aufgebahrt wird, dann muss er gegebenenfalls zum Aufbahrungsort transportiert werden. Eine Überführung zum Krematorium wird notwendig, wenn eine Feuerbestattung durchgeführt werden soll. Die letzte Beförderung des oder der Toten ist dann jene zur Grabstelle, wo die Beisetzung stattfindet.

Aufwendiger gestalten sich Überführungen ins Ausland, diese sind aber dennoch möglich. Hierfür bedarf es der Ausstellung eines mehrsprachigen Leichenpass durch das Standesamt des Sterbeortes. Vorgeschrieben ist die Einhaltung diverser Vorschriften, so muss etwa die ordnungsgemäße Einsargung durch den Bestatter sichergestellt und Risiken für die Gesundheit Dritter ausgeschlossen sein. Internationale gesetzliche Vorgaben und technische Bedingungen für den Luft-, Land- oder Seeweg müssen eingehalten werden.

In der Regel kommt bei einer Überführung ins Ausland ein Zinksarg zur Anwendung. Dieser wird vor dem Transport verlötet. Um Unter- oder Überdruck zu vermeiden, wird der Druckausgleich geregelt. Um den Sarg für die Öffentlichkeit unkenntlich zu machen, sorgt eine sogenannte Flugkiste für etwas Anonymität bei der Überführung.

Vorbereitung von Verstorbenen

Zunächst werden Verstorbene hygienisch versorgt, also gewaschen und gereinigt. Es ist vom Zustand des Leichnams abhängig, welche Methoden hierbei zur Anwendungen kommen müssen, schließlich macht es einen Unterschied, ob der oder die Verstorbene Opfer eines Unfalls ist oder möglicherweise bereits vom Pflegedienst gewaschen wurde.

Das Reinigen des Leichnams ist somit von Fall zu Fall unterschiedlich und hat eine Bandbreite vom einfachen Einsprühen mit Flüssigkeiten und folgendem Trockentupfen bis zum gründlichen Waschen mit lauwarmem Wasser.

Gemäß dem Wunsch der Angehörigen oder dem letzten Willen des oder der Verstorbenen, wird der Leichnam angekleidet. Dazu gehören auch Unterwäsche und Socken, Schuhe dagegen eher seltener. Nach der Ankleidung erfolgt das Falten der Hände.

Welche kosmetischen Arbeiten notwendig sind, auch das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Manches mal ist beinahe gar keine Arbeit hierfür notwendig, in anderen Fällen dagegen sehr viel. Dann werden zum Beispiel die Haare gewaschen, eine Rasur kommt zur Anwendung oder möglicherweise eine Wundversorgung oder auch eine aufwendige Camouflage.

Abschiednahme

Damit sich die Trauergemeinde vor der Beisetzung von einem verstorbenen Menschen verabschieden kann, wird der Leichnam auf eine würdige Weise aufgebahrt. Der Grund dafür ist so einfach wie eindeutig: Der Tod eines geliebten Menschen tritt häufig plötzlich ein und trifft die Angehörigen meist unvorbereitet. Die dringliche Organisation der Bestattung lässt den meisten Menschen kaum Zeit für die notwendige Trauerarbeit. Bekannte oder entfernte Verwandte haben oftmals keine Gelegenheit, den Leichnam noch einmal zu sehen. So können Angehörige durch die Aufbahrung von dem geliebten Menschen in Ruhe Abschied nehmen. Der Sargdeckel kann dabei offen oder geschlossen sein.

Trauerfeier

Die feierliche Abschiednahme des oder der Verstorbenen ist die Trauerfeier. Diese findet gewöhnlich vor der Bestattung in der Kirche, Friedhofskapelle oder einer Aussegnungshalle statt. Die Organisation der Trauerfeier übernehmen wir gerne für Sie. Wir kümmern uns dabei unter anderem um den Ort der Trauerfeier und bieten alternativ auch würdige Räume in unserem Unternehmen hierfür an. Wir unterstützen auch bei der Vorbereitung der Trauerrede, bei der Erstellung der Traueranzeige, beim Blumenschmuck und stehen Ihnen für die Ablaufplanung der Trauerfeier zur Verfügung.

Traueranzeigen

Eine Traueranzeige ist eine Veröffentlichung in der Zeitung, um darüber zu informieren, dass ein Mensch verstorben ist und damit Sie als Angehöriger nicht alle fernen Freunde, Bekannte oder ehemalige Arbeitskollegen über den Sterbefall persönlich benachrichtigen müssen.

Die Traueranzeige (oder auch Todesanzeige) enthält den Vor- und Nachnamen des oder der Verstorbenen, sowie das Geburts- und Sterbedatum. Es können Titel, Auszeichnungen oder der Beruf angegeben werden, wenn dies ein hohes Ansehen belegt oder die hohe Identifikation mit etwas wiedergibt. Es kann der Termin der Beisetzung und der Friedhof angegeben werden. Dadurch haben auch entfernte Bekannte oder Vereinsmitglieder die Möglichkeit an der Beisetzung teilzunehmen.

In der Traueranzeige kann darum gebeten werden, dass von Beileidsbekundungen abgesehen werden soll oder dass von der Trauergästen statt Blumenschmuck etwa eine kleine Spende für wohltätige Einrichtungen geleistet wird.

Um die Trauer durch eine Traueranzeige öffentlich zu machen, können Sie sich auch als Verfasser der Anzeige kenntlich machen. Christliche Symbole, wie das Kreuz, sind genauso als Motiv möglich, wie zum Beispiel eine Rose oder ein Baum. Sie haben die Möglichkeit einen Trauerspruch auszuwählen, der auf die Persönlichkeit des oder der Verstorbenen abgestimmt ist. Wir stehen Ihnen hierbei gerne als Ratgeber zur Verfügung und übernehmen auf Wunsch auch das Aufgeben der Anzeige bei der Zeitung.

Eine Traueranzeige sollte schnellstmöglich nach dem Sterbefall veröffentlicht werden, damit die zu informierenden Menschen durch die Anzeige genügend Zeit haben, ihre Teilnahme an der Bestattung einzuplanen. Soll die Beisetzung im engen Familienkreis stattfinden, so kann die Traueranzeige bewusst erst nach der Beisetzung veröffentlicht werden. Dabei wird meist darauf hingewiesen, dass die Trauerfeier bereits im Familienkreis stattgefunden hat.

Formalitäten

Im Todesfall müssen eine Reihe von Formalitäten geklärt werden, so unter anderem das Beantragen der Sterbeurkunde, das Kündigen von Verträgen, das Informieren der Versicherungen, das Kündigen des Mietvertrags oder der Verkauf einer Immobilie. Im Sterbefall ist der Totenschein das erste Dokument welches (vom Arzt) ausgestellt wird und für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigt wird.

Wir bieten Ihnen gerne die Erledigung der Formalitäten an. Wir kennen die jeweiligen Fristen sowie den notwendigen Informationsweg und können Ihnen als Ratgeber zur Seite stehen. Einige Formalitäten wie beispielsweise die Kündigung von Vereinsmitgliedschaften oder die Kfz-Versicherung können nach der Bestattung erledigt werden.

Digitaler Nachlass

Beim digitalen Nachlass (auch digitales Erbe) handelt es sich um Rechtspositionen des oder der Verstorbenen, bezogen auf das Internet. Möglicherweise existieren verschiedene Vertragsbeziehungen zu E-Mail-, Host- oder Access-Providern und Anbietern sozialer Netzwerke.

Beim Tod eines Menschen bleiben oft Fotos in Sozialen Netzwerken oder Clouds, genauso wie persönliche Daten und Beitrage zurück. Deshalb ist es sehr zu empfehlen, bereits zu Lebzeiten mit einer Vollmacht festzulegen, was nach dem Tod mit den Accounts und Verträgen passieren soll und – im Idealfall – wer sich darum kümmern soll. Das Erstellen einer Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern für die gewählte Vertrauensperson ist dabei sehr zu empfehlen.

Trauerbewältigung

Den Prozess der Verarbeitung von Trauer nennt man Trauerbewältigung. Viele Menschen sind nicht auf die Trauergefühle vorbereitet, wenn ein geliebter Mensch verstirbt. Oftmals werden Hinterbliebene von der Stärke der Gefühle überrascht, die bei einem Todesfall über sie hereinbrechen.

Das Verarbeiten von Trauer und Schmerz ist kein Prozess, den man durch Abarbeiten einzelner Listenpunkte durchführt. Dennoch ist es für viele Menschen hilfreich, sich mit den Mechanismen der Trauerbewältigung zu beschäftigen. Die Trauerzeit besteht dabei aus mehreren Phasen, an deren Ende die Menschen gewöhnlich wieder in gewohnte Strukturen zurückfinden und den Verlust akzeptieren. Der oder die Verstorbene lebt in Form von Erinnerungen weiter, welche Teil des Lebens werden.

Der Trauerpozess kann mehrere Jahre dauern, es gibt jedoch sehr große Unterschiede wie lange die Trauer individuell anhält. Manche Menschen trauern sehr lange und leiden stark darunter, wobei sie oft unbewusst am Übergang von einer Phase zur nächsten scheitern. Wenn es Ihnen nicht gelingt, mit Ihrer Trauer fertig zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Hilfe bei der Trauerbewältigung zu erhalten. Gerne sind wir hierfür Ihr Ratgeber und geben Ihnen die notwendige Unterstützung.

Erinnerungsschmuck

Den Schmuck für den Sarg oder die Schmuckurne wählen in der Regel die direkten Angehörigen aus. Daneben können Kränze oder Sträuße geschenkt werden. Blumenschmuck sollte rechtzeitig vor der Bestattung in Auftrag gegeben werden, damit der Florist genügend Zeit hat, diesen anzufertigen.

Im Vorfeld entscheiden Sie sich, welche Blumen, welche Farben und in welchem Umfang der Schmuck gestaltet werden soll. Sie geben ebenfalls die Schleife, die Schriftart und den Aufdruckstext vor. Auf der Schleife stehen normalerweise auf der einen Seite Ihre Namen und auf der anderen ein Grußwort oder ein Spruch.

Sie können den Floristen selber beauftragen oder wir erledigen das auch sehr gerne für Sie.