Im Trauerfall

Ein Familienangehöriger stirbt – vor allem wenn der Todesfall unerwartet eintritt, kann dies erschütternd sein.

Der Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige oft ein Schock. Meist unvorbereitet und unter dem ungünstigen Einfluss von Zeitdruck, Schmerz und Trauer stehend, müssen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten in kürzester Zeit erledigt werden.

Auch wenn die emotionale Belastung bei einem Todesfall groß ist, sind bereits in den ersten Stunden nach dem Ableben eines Menschen wichtige Schritte durchzuführen. Ist die Person Zuhause gestorben, sollte zuerst ein Arzt angerufen werden, der daraufhin den Totenschein ausstellt. Stirbt ein Mensch dagegen in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim, dann wird der Totenschein dort automatisch erstellt.

Im Anschluss rufen Sie das Bestattungsunternehmen an. Dieses unterstützt Sie nun in allen möglichen Belangen und ist Ihr Berater für alle offenen Fragen zum Thema Bestattung. Parallel können Sie jetzt alle wichtigen Unterlagen des oder der Verstorbenen zusammenstellen und die Familienangehörigen und guten Freunde informieren.

Um eine Bestattung durchführen zu können, ist die Vorlage einiger Dokumente des oder der Verstorbenen notwendig. Vorzugsweise sammeln Sie diese in einem Ordner und halten sie so für den Bestatter griffbereit. Die Beantragung einer Sterbeurkunde setzt die Vorlage des Personalausweises, des Totenscheins und der Personenstandsunterlagen (z. B. Heiratsurkunde) voraus. Da Sie die Sterbeurkunde für zahlreiche Formalitäten benötigen werden, können wir, als Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen, diese in fünf- bis zehnfacher Ausführung beim zuständigen Standesamt für Sie beantragen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Personalausweis

Geburtsurkunde

Heiratsurkunde (wenn nicht ledig)

Familienbuch

Sterbeurkunde des Partners / der Partnerin (wenn verwitwet)

Scheidungsurkunde (wenn geschieden)

Um die Planung der Beisetzung weiterzuführen, gilt es zu prüfen, ob der oder die Verstorbene eine Sterbegeldversicherung, einen Vorsorgevertrag oder eine Bestattungsverfügung abgeschlossen hat. Je nach Bundesland haben Sie 36 Stunden Zeit, bis ein Bestattungsunternehmen durch Sie beauftragt sein muss. Das ausgewählte Bestattungsunternehmen kann dann die Überführung veranlassen. Zusätzlich können Sie mit dem Bestatter die Aufgabenverteilung besprechen, ob zum Beispiel Behördengänge übernommen werden sollen. Ebenso können Verwandte und Freunde bei der Organisation unterstützen und Aufgaben abnehmen.

Zusätzlich zu den Angehörigen sind die Krankenkasse, der Arbeitgeber und die Rentenversicherung über den Todesfall zu informieren. Mit Ihrem eigenen Arbeitgeber können Sie gegebenenfalls über das Anrecht auf Sonderurlaub sprechen. Darüber hinaus sollten Sie den laufenden Zahlungsverkehr des oder der Verstorbenen prüfen und eventuelle Daueraufträge stoppen.

Um die Versicherungen zu kündigen, reicht ein einfaches Schreiben aus. Wir empfehlen dabei den Ansprechpartner der Versicherung, das Sterbedatum des Toten und Ihre aktuellen Kontaktdaten in das Schreiben aufzunehmen, sowie eine Kopie der Sterbeurkunde als Anlage mitzusenden. Bitten Sie auch unbedingt um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Sie können die Auszahlung einer Lebensversicherung oder einer Sterbegeldversicherung veranlassen, sofern der oder die Verstorbene solche besaß.

Nun muss von Ihnen entschieden werden, ob eine Trauerfeier stattfinden soll oder nicht. Wenn ja, dann gilt es zu klären, wer die Trauerrede halten soll. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass die Trauerfeier und die Beisetzung meist mit einer hohen emotionalen Belastung verbunden sind. Eine Trauerfeier kann in der Friedhofskapelle oder auch in den Räumen des Bestatters durchgeführt werden.

Vor dem Termin der Beisetzung muss entschieden werden, wie die Bestattung gestaltet werden soll. Möchten Sie von der oder dem Verstorbenen im engsten Familienkreis Abschied nehmen oder den letzten Weg mit Freunden und entfernten Verwandten begehen. Gegebenenfalls wünschen Sie sich eine große Trauergemeinde, so können Sie den Beisetzungstermin in Form einer Todesanzeige veröffentlichen.

Mit dem Bestatter wird rechtzeitig vorher der Ablauf der Beisetzung besprochen. Es gilt auch zu klären, wer den Sarg oder die Urne zur Grabstätte tragen soll.

Nach der Beisetzung sind weitere Formalitäten zu erledigen, so zum Beispiel die Beantragung des Erbscheines. Hat der verstorbene Mensch ein Testament hinterlassen, wird dieses beim Nachlassgericht eingereicht. Das Sozialamt und das Finanzamt müssen ebenfalls über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Wenn der oder die Verstorbene allein gelebt hat, ist das Versorgungsamt zu kontaktieren. Für diesen Fall sind auch sämtliche Verträge, wie zum Beispiel für Telefon- und Fernsehanschluss, Zeitungsabonnements oder Ähnliches zu kündigen. Profile in sozialen Netzwerken sind zu löschen. Ehepartner eines verstorbenen Menschen haben Anspruch auf Rentenfortzahlung und müssen diese ebenfalls beantragen.

Neben den aufgeführten Formalitäten sind nach der Bestattung weitere Aufgaben, wie zum Beispiel das Versenden der Danksagungen zu erledigen. Hat der oder die Verstorbene alleine gelebt, so muss die Wohnung oder gegebenenfalls das Haus ausgeräumt werden. Soll die Wohnung oder das Haus nicht von Ihnen übernommen werden, sollten Sie eine Kündigung oder einen Verkauf veranlassen. Etwas mehr Zeit haben Sie bei der Gestaltung des Grabes und bei der Wahl des Grabsteins. Erst nach der Einebnung des Grabes durch die Friedhofsverwaltung, kann dieses von Angehörigen oder einer Friedhofsgärtnerei gestaltet werden.