Bestattungen in Merzig

Merzig liegt im Landkreis des Saarlands inmitten der langgestreckten Talaue der Saar. Zur Kreisstadt Merzig gehören 17 Stadtteile. Darunter Ballern, Büdingen, Fitten, Hilbringen, Menningen und Weiler, um nur einige zu nennen. Merzig ist seit 1974 Verwaltungssitz des Landkreises Merzig-Wadern und zählt insgesamt rund 30.000 Einwohner (Stand 2018). Angrenzende Nachbargemeinden sind Beckingen, Mettlach, Losheim am See und Rehlingen-Siersburg. 

Der Landkreis Merzig-Wadern wird sehr oft als ‚grüne Oase des Saarlands‘ bezeichnet und ist bei Erholungssuchenden, Wanderern und Familien mit Kindern sehr beliebt und weithin bekannt. Der rund 1000 Jahre ‚Alte Turm‘ in Mettlach ist nicht nur Kulturdenkmal, sondern gleichzeitig das Wahrzeichen des Saarlandes. Zahlreiche mittelalterliche Kirchen und Kapellen stellen beeindruckende Sehenswürdigkeiten dar. So etwa die Kreuzkapelle welche einen herrlichen Ausblick über fast die gesamte Kreisstadt und Merziger Becken bietet.

In der Kreissttadt Merzig sind verschiedene Glaubens- und Religionsgemeinschaft vertreten. Entsprechend gibt es mehrere Kirchen, Glaubensgemeinschaftshäuser und Moscheen. 

Römisch – katholische Kirchen namentlich gelistet:

  • kath. Kirchengemeinde Maria Heimsuchung in Büdingen
  • kath. Kirchengemeinde St. Agatha in Merchingen
  • kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena in Brotdorf
  • kath. Kirchengemeinde St. Gangolf in Besseringen
  • kath. Pfarrgemeinde St. Johannes in Mondorf
  • kath. Pfarrgemeinde St. Josef in Merzig
  • kath. Pfarrgemeinde St. Laurentius in Schwemlingen
  • kath. Pfarrgemeinde St. Martin in Bietzen
  • kath. Pfarrgemeinde St. Peter in Merzig
  • kath. Pfarrgemeinde St. Petrus in Ketten in Hilbringen

 

Evangelische Kirchen:

  • Evangelische Freikirche der Baptisten
  • Evangelische Kirchengemeinde 

 

Andere Glaubensgemeinschaften:

  • Jehovas Zeugen
  • Neuapostolische Kirchengemeinde

 

Islamische Gemeinden:

  • Türkisch-islamische Gemeinde
  • Deutsch-Arabische Moschee Islamschule

 

Insgesamt gibt es 15 Friedhöfe. Diese werden vom Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt, Friedhofswesen verwaltet.

Friedhöfe der Kreisstadt:

  • Friedhof in Besseringen, Zum Ehrendenkmal
  • Friedhof in Bietzen, Menninger Str. 7
  • Friedhof in Brotdorf, Heisterweg 23
  • Friedhof in Büdingen, Zum Saargau 15A
  • Friedhof in Hilbringen, Fitter Straße 18
  • Friedhof in Mechern, Südring 2
  • Friedhof in Menningen, Saarfelder Straße 11
  • Friedhof in Merchingen, Kirchenstraße 15
  • Friedhof in Merzig Probsteistrasse
  • Friedhof in Merzig Waldstrasse
  • Friedhof in Mondorf, Doctor-Jacob-Str. 2
  • Friedhof in Schwemlingen, Luxemburger Str. 1
  • Friedhof in Silwingen, Bannholzer Str. 12
  • Friedhof in Weiler, Perler Straße 56
  • Friedhof in Wellingen, Lilienstraße 4

 

Alle Friedhöfe sind ganztägig geöffnet. Bei Dunkelheit, Schnee, Glatteis und besonders widrigen Witterungsumständen erfolgt das Betreten auf eigene Gefahr. Kindern unter 10 Jahren ist der Besuch des Friedhofes nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.

Erd- und Feuerbestattungen sind auf allen Friedhöfen der Kreisstadt möglich.

Arten von Grabstätten

Sie als Hinterbliebene können (ggf. bei bekannten Wunsch des Verstorbenen) eine Bestattung wählen.

  • Reihengrabstätten
  • Reihengrabstätten mit Rasengestaltung
  • Familiengrabstätten
  • Urnenreihengrabstätten
  • Urnenbaumgrabstätten
  • Anonyme Urnengrabstätten
  • Ehrengrabstätten
  • Urnengemeinschaftsgrabstätten mit und ohne Namen
  • muslimische Bestattung im Reihengrab.


Die jeweiligen Friedhofsgebühren für die Bestattung und Instandhaltungs- und weitere Gebühren erfragen Sie bitte beim Amt für Friedhofswesen. Bei Fragen dazu und allgemein zur Bestattung beraten wir Sie gern.

Leichenhalle und Trauerfeier

Der Leichnam des Verstorbenen wird in einer gekühlten Zelle der Leichenhalle bis zu 72 Stunden nach dessen Tod aufgebahrt. Möchten Sie, dass der Sarg bis kurz vor der Bestattung offen bleibt, muss dies bei der örtlichen Polizei gemeldet und genehmigt werden. Bei vorangegangenden ansteckenden und Epedemie behafteten Krankheiten und besonders entstellten Leichen (durch Unfall, Gewaltverbrechen usw.) muss der Sarg leider entsprechend der Vorschriften verschlossen bleiben. Bei ansteckenden Krankeiten kann ein „Besuch“ nur auf Antrag gestattet werden. Ein offen aufgebahrter Sarg wird eine halbe Stunde vor der Trauerfeier endgültig verschlossen. 

Die Trauerfeier und Trauerrede findet in der Trauerhalle, in der Friedhofskapelle, am offenen Grab oder an einem sonstigen freien „grünen“ Ort statt. Entsprechend gestalten und schmücken wir nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen die Aufbarung in der Leichenzelle und die Trauerfeier.

Verhalten auf dem Friedhof

Es versteht sich von selbst, dass sich jeder respektvoll an die Würde des besonderen Ortes zu halten hat. Den Weisungen des Friedhofpersonals ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.

Nicht erlaubt ist es mit Fahrzeugen aller Art (außer Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und gemeldete Gewerbetreibende) auf dem Friedhof zu fahren. Gewerbliche Waren zum Verkauf anzubieten oder dafür zu werben (Blumen, Kränze etc.), an Sonn- u. Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende gewerbliche Arbeiten durchzuführen und das Erstellen von kommerziellen Foto,- Ton-, Film- und Videoaufnahmen ist zu unterlassen. Das Verteilen von Drucksachen ist nur im privaten üblichen Rahmen (etwa für die Trauerfeier) erlaubt.

  • Besonderes Augenmerk gilt nachfolgenden Vorschriften
  • Abfälle und Abräume sind nur an den zugewiesenen Plätzen abzulagern
  • das Mitbringen von Tieren (außer Blindenhunden) ist nicht gestattet
  • Rasengrabflächen sind von jeglichem Grabschmuck frei zu halten und dürfen ohne Berechtigung nicht betreten werden


Grundsätzlich sollen Friedhöfe und sämtliche Ruhestätten vor Verunreinigungen jeglicher Art geschützt und nicht mutwillig zerstört werden.