Überführung von Verstorbenen

Laut Statistik sterben hierzulande jeden Tag rund 2.500 Menschen. Die Angehörigen bleiben mit großem seelischen Schmerz zurück. Der Verlust des Verstorbenen wiegt schwer. Doch trotz der Trauer muss innerhalb weniger Tage vieles erledigt werden.

Dazu gehört auch die Leichenüberführung, denn der Verstorbene muss zum Bestatter überführt werden. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Überführungsfristen. Auch eine Auslandsüberführung kann erforderlich sein.

Lesen Sie nachfolgend alles Wissenswerte rund um die Überführung des Verstorbenen. Wir liefern Ihnen als Bestattungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung die Antworten und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich vor den Kosten schützen können.

Überführung von Verstorbenen - was bedeutet das?

Wenn von einer Leichenüberführung die Rede ist, geht es um die Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort und die Fahrt zum Friedhof oder Krematorium. Die erste Überführung erfolgt in der Regel vom Sterbeort zum gewünschten Bestattungsunternehmen. Hier wird der Verstorbene hygienisch versorgt und gekühlt.

Wünschen Sie eine Trauerfeier mit der Aufbahrung des Verstorbenen, wird er häufig noch ein zweites Mal überführt, zum Beispiel zur Kirche oder Friedhofskapelle. Angehörige dürfen den Toten nicht überführen. Laut Bestattungsgesetz müssen Verstorbene im Bestattungswagen oder für den Transport von Verstorbenen, die in einem Sarg gebettet sind, in einem Leichenwagen überführt werden.

Bei jedem Verstorbenen geschieht dies mindestens zweimal: Zum einen vom Sterbeort in die Räumlichkeiten des Bestatters und zum anderen zum Beisetzungsort. Je nach Bestattungsart variiert die Anzahl der Überführungsfahrten, denn bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zum Einäschern zusätzlich in ein Krematorium überführt.

Die letzte Leichenüberführung ist stets die zur Grabstelle, um den Verstorbenen beizusetzen. Nicht immer haben Hinterbliebene die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden, beispielsweise wenn er weit entfernt gewohnt hat. Doch es besteht auch die Chance auf eine Überführung des Leichnams aus einer anderen Region. Wir übernehmen diese als Bestattungsunternehmen gern für Sie, auf Wunsch auch von einem in ein anderes Bundesland.

Wie sind die Überführungsfristen?

Nachdem ein Arzt den Tod festgestellt und einen Totenschein ausgestellt hat, muss die Leichenüberführung innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden erfolgen. Die genauen Überführungsfristen regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer. Es gibt einige Ausnahmen, in denen der Überführungszeitraum 36 bis 48 Stunden beträgt oder es keine genaue Frist gibt.

Überführungsfrist je nach Bundesland

  • 24 Stunden: Brandenburg und Sachsen
  • 36 Stunden: Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein
  • 48 Stunden: Thüringen

Keine Frist gibt es in Bayern und Bremen. Hier heißt es, die Überführung soll „zeitnah“ erfolgen.

Weitere Möglichkeiten der Leichenüberführung - Auslandsüberführung

Wenn ein Familienmitglied nicht am eigenen Wohnort verstirbt, sodass er nach Hause überführt werden muss, da er sich vielleicht gerade im Ausland befand, kommt eine Auslandsüberführung infrage. Verstirbt jemand im Urlaub, ist es wichtig, dass die Angehörigen Kontakt zum Bestatter aufnehmen. Dies kann jemand vor Ort sein. Im Idealfall stammt er jedoch aus der Heimat.

Kontaktieren Sie uns gern. Wir kennen uns mit den Vorschriften hinsichtlich einer Auslandsüberführung bestens aus und treten mit den wichtigen Behörden, Botschaften und Konsulaten in Kontakt. Wir können Ihnen außerdem sagen, welche Papiere und Dokumente Sie benötigen und veranlassen die Erstellung und Überführung.

Für die internationale Beförderung des Leichnams ist beispielsweise ein Leichenpass Vorschrift. Dieser wird von der Behörde des Sterbeortes in verschiedenen Sprachen ausgestellt. Die Kosten variieren zwischen 20 und 120 Euro. Der Verstorbene wird im Anschluss in sein Heimatland überführt, damit hier eine Beisetzung erfolgen kann.

Die Ausführungsbestimmungen richten sich immer nach den Gesetzen des jeweiligen Landes, aus dem der Verstorbene überführt werden muss. Auch hinsichtlich des Sargs gibt es Vorschriften: Er muss undurchlässig sein und über saugfähiges Material verfügen. Es ist vorgeschrieben, dass ein Holzsarg eine Mindeststärke von zwei Zentimeter haben muss. Hinein kommt oftmals noch ein gut verlöteter Zinkeinsatz. Ist der Verstorbene in Deutschland angekommen, übernehmen wir auf Wunsch gern alle weiteren Schritte.

Wir kümmern uns auch um eine Überführung in ein Ausland, wenn Menschen mit Migrationshintergrund vielleicht in ihrem ursprünglichen Heimatland begraben werden möchten.

Was wird für die Leichenüberführung benötigt?

  • Totenschein, der vom Arzt ausgestellt wurde
  • je nach Gemeinde zum Teil die Sterbeurkunde des zuständigen Standesamts
  • Bescheinigung des Bestatters, dass der Verstorbene ordnungsgemäß eingesargt wurde
  • ärztliche Bescheinigung, die verdeutlicht, dass die Überführung gesundheitlich unbedenklich ist (Ausstellung durch ein Krankenhaus, die Gerichtsmedizin oder das Gesundheitsamt)

Bei der Überführung der Asche ist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Hier genügen der Totenschein und eventuell die Sterbeurkunde. Bei einer Auslandsüberführung wird noch der internationale Leichenpass benötigt.

Wie hoch sind die Überführungskosten?

Die Kosten hängen von der Distanz zwischen den Überführungsstationen ab. Je größer sie ist, desto höher sind sie gewöhnlich. Innerhalb des Ortes, also im Nahbereich, wird eine Pauschale berechnet, die zwischen 100 und 270 Euro beträgt.

Bei einer regionalen oder überregionalen Überführung wird ein Kilometerpreis berechnet. Vor allem eine Auslandsüberführung, wenn der Angehörige beispielsweise tragischerweise in der Urlaubszeit verstorben ist, ist deutlich teurer, denn es wird ein spezieller Überführungssarg benötigt und der bürokratische Aufwand ist sehr hoch.

Zudem sind für die Leichenüberführung aus hygienischer Sicht weitere Dokumente erforderlich, beispielsweise eine Bescheinigung, die ein ordnungsgemäßes Einsargen im Ausland bestätigt. Bei einem Transport per Flugzeug oder Schiff kommen zusätzliche Gebühren der Airline oder Reederei hinzu: Innereuropäisch sind es auf dem Landweg zwischen 2.000 und 7.000 Euro und außerhalb von Europas inklusive Flug zwischen 4.000 und 15.000 Euro.

Viel kostengünstiger ist die Überführung der Asche, denn die Urne wird üblicherweise per Paketdienst überstellt. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, damit wir die genauen Kosten berechnen können.

Guter Tipp

Eine Reiseversicherung, die Sie vor Reiseantritt abschließen, übernimmt oftmals die Deckung der Überführungskosten im Falle eines Todes. Ist kein Versicherungsschutz vorhanden, müssen die Kosten für die Leichenüberführung aus eigener Tasche finanziert werden.

Wir unterstützen Sie

Verstirbt ein Familienmitglied, ist dies nicht nur ein großer emotionaler Verlust, sondern Hinterbliebene stehen oft vor vielen Fragen: Was muss alles erledigt werden? Wie erfolgt die Überführung des Verstorbenen? Wie viel Zeit bleibt hierfür? Welche Dokumente werden benötigt und wer übernimmt die Kosten? Dieser Ratgeber hat Ihnen eine gute erste Orientierung geboten.

Egal, ob der Todesfall zu Hause, im Krankenhaus oder Heim eingetreten ist, der Verstorbene muss immer zum Bestattungsunternehmen transportiert werden. Der genaue Ablauf und die Anzahl der Überführungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der gewünschten Bestattungsart.

Kontaktieren Sie uns gern. Wir nehmen Ihnen fachkundig die gesamte Organisation der Überführung ab, ganz gleich, ob im Inland, bei einer überregionalen Leichenüberführung oder Auslandsüberführung. Wenden Sie sich an uns und lassen Sie sich bei der Planung, Überführung und anschließenden Bestattung unterstützen.