Feuerbestattungen / Infos & Leistungsbeschreibung

Die Feuerbestattung ist die häufigste Form der Bestattungsart in Deutschland. Die Gründe, warum sich Angehörige, oder auch Verstorbene zu Lebzeiten, für diese Form der Beisetzung entscheiden sind sehr unterschiedlich. Verglichen zur klassischen Erdbestattung ist eine Feuerbestattung jedoch viel günstiger. Dabei wird die Verbrennung im Krematorium durchgeführt. Die Asche wird in eine Urne gegeben und kann dann beigesetzt werden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Beisetzung der Urne.

Verschiedene Formen der Feuerbestattung

Üblicherweise wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf dem Friedhof beigesetzt. Dafür stehen bestimmte Plätze oder Areale sowie so genannte Urnengräber zur Verfügung. In anderen Ländern ist es möglich, die Urne auch zu Hause beizusetzen, oder aufzubewahren. In Deutschland ist dies nicht erlaubt. Allerdings kann auch die See- oder Baumbestattung möglich sein, wenn dies durch die Feuerbestattung, beziehungsweise die Einäscherung ermöglicht ist. In bestimmten Bundesländern gibt es Ausnahmen, denn so können Grundbesitzer in Bremen die Asche auch auf dem eigenen Grund streuen. Dies ist aber nicht in allen Regionen Deutschlands erlaubt und gestattet. Die gültigen Gesetze dazu, müssen zwingend vorab geklärt werden, bevor diese Bestattungsform gewählt wird.

Die Voraussetzungen zur Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene mit einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Anschließend wird die Asche in eine Urne gegeben. Die Urne können die Hinterbliebenen frei wählen. Diese wird später dann entsprechend beigesetzt. Allerdings müssen zwischen dem festgestellten Todeszeitpunkt und der Einäscherung mindestens 48 Stunden vergangen sein. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Verstorbene muss eindeutig identifiziert sein und es muss eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen zur Feuerbestattung vorliegen. Zudem muss auch der Nachweis des Sterbebucheintrages des Standesamtes vorliegen und eine zweite Leichenschau innerhalb von 48 Stunden muss stattgefunden haben. Der Grund hierfür liegt darin begründet, dass bei der ersten Leichenschau der Arzt den Tod sowie die Todesursache feststellen muss. Zur zweiten Leichenschau wird dieser Vorgang wiederholt, da bei einer Einäscherung alle möglichen Hinweise auf einen unnatürlichen Tod vernichtet werden.

Planung und Organisation der Einäscherung

Die ideale Organisation erfolgt über ein Bestattungsinstitut, das die Hinterbliebenen kontaktieren oder Beauftragen. Die Formalitäten sowie alle wichtigen Abläufe und Planungen können durch das Institut zuverlässig durchgeführt werden, denn Hinterbliebene haben in der Regel mit ihrer Trauer zu kämpfen und sollten diese Zeit auch für sich in Anspruch nehmen dürfen. Die wichtigen Organisationsschritte können also in kompetente und erfahrene Hände gegeben werden. Der Ablauf kann so ebenfalls über das Bestattungsinstitut geplant werden. So kann hierüber auch das Krematorium organisiert werden, eine Überführung des Verstorbenen durchgeführt werden, Termine abgestimmt werden und auch die Aufbahrung oder Trauerfeier organisiert werden. Weitere mögliche Aufgaben sind eine Beratung und Wahl von Sarg und Urne, die Kleidung und Einbettung des Verstorbenen sowie weitere Details auf individuellen Wunsch.

Asche kann eindeutig zugeordnet werden

Viele Menschen haben Angst, dass die Asche in der Urne nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Doch damit klar festgestellt werden kann, wessen Asche sich in der Urne befindet, wird der Verstorbene stets mit einer feuerfesten Steinplatte verbrannt. Auf dieser Platte befindet sich eine Nummer, welche ausschließlich dieser Person zugeordnet werden kann. Die Platte wird in die Urne gegeben, sodass diese als Nachweis gilt, dass die Asche eindeutig jene des Verstorbenen ist. Zum Ablauf der Einäscherung ranken sich viele Mythen. Dabei ist dieser ganz klar geregelt. Die Einäscherungsdauer beträgt im Durchschnitt 70 Minuten. Der Krematorienofen wird auf eine Temperatur von 850 Grad gebracht. Mit dem feuerfesten Keramikstein, welcher die eingeprägte Nummer enthält, wird der Sarg mit dem Verstorbenen eingeäschert. Zudem ist es möglich dem Verstorbenen persönliche Dinge beizulegen, sodass diese mit eingeäschert werden. Nachdem die Kremierung abgeschlossen ist, wird die Urne amtlich verschlossen. Die Urne wird dann mit Daten wie Geburts- und Sterbedatum, Datum der Kremierung sowie der Einäscherungsnummer versehen. Zusätzlich befinden sich der Name des Verstorbenen sowie der des Krematoriums auf der Urne. Die Asche befindet sich übrigens nicht direkt in der Urne selbst, sondern in einer Aschekapsel, welche in die Urne eingesetzt wird. Bei vielen Bestattungsinstituten können die Hinterbliebenen eine kleine Version der Urne, oder einen Kerzenhalter im gleichen Design, als Andenken mit nach Hause nehmen.